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AC/DC-Konzert in Wels am 22.5.2010 - Nachlese
  J. Kleiner, 24.5.2010

D: Verkehrsplanung Kleiner war seit Jänner 2010 mit der Planung der Verkehrsströme im Zusammenhang mit dem AC/DC-Konzert beauftragt, Auftraggeber war der Veranstalter LS-K Konzertagentur Wien, hier in Wels vertreten durch Frau Edtmeier und Herrn Hartmann.

Kurz zusammengefasst war es eine hochinteressante, spannende, wenngleich manchmal nervenaufreibende Aufgabe und summa summarum ein Vergnügen, mit einer derart geballten Ladung an professioneller Abwicklung zusammenarbeiten zu dürfen. Das 95.000-Besucher-Konzert samt An- und Abreise ist am 22.5. absolut reibungslos, ohne jeden Stau, ohne Verletzte, ohne hängengebliebene Autos oder Busse, abgelaufen, einzig erwähnenswert ist wirklich all das, was eben nicht passiert ist und doch hätte passieren können. 

Der Abfluss der Besucher und damit der kritischste aller Verkehrsabläufe erreichte am 23.5. gegen 1 Uhr morgens seinen Höhepunkt, ab 1.30 Uhr war die Entspannung der Situation an Verkehrsdaten klar ablesbar und der Verkehrsfluss entspannte sich auf ein unkritisches Maß. Das bedeutet, dass zwischen Konzertende um 23 Uhr und dem entspannten Abfluss von annähernd 100.000 Besuchern nicht einmal 2,5 Stunden vergangen waren und damit aus Sicht aller Verantwortlichen das gesetzte Ziel - maximal 3 Stunden - deutlich unterschritten werden konnte.

Aus Sicht der Planung ist festzuhalten, dass die Verkehrsanlagen der Stadt Wels mit ihrem leistungsfähigen Netz aus Autobahnen, Bundes, Landes- und Stadtstraßen und Wirtschaftswegen absolut imstande sind, noch erheblich mehr Verkehr abzuwickeln, für den Flugplatz Wels wurden Organisationsabläufe entwickelt, die auch noch größere Konzerte erlauben würden. Diese konnten nur entwickelt werden, weil auch unübliche Verkehrsführungen durch Verordnungen des BM VIT, der oberösterreichischen Landesregierung, der Stadt Wels und der BH Wels Land gemeinsam mit der Nachbarstadt Marchtrenk verordnet werden konnten. 

Als Verkehrsplaner, der am 22. auch für die Lenkung der Verkehrsflüsse verantwortlich war, darf ich mich bei allen bedanken, mit denen eine so gelungene Zusammenarbeit möglich war: Autobahnpolizeiinspektion, Autobahnmeistereien Wels West und Ansfelden (beide Asfinag), Bundespolizeikommandos Wels und Wels Land, Magistrat Wels, Amt der oö. Landesregierung und BH Wels Land und der Vor-Ort-Organisation von Verkehr und Parkplätzen durch weitere Auftragnehmer der LS-K, wie z.B. B.A.S., MK-Partner Veranstaltungsmanagement und Gruber-Transporte aus Kematen am Innbach. 

E: Traffic-Consulting Kleiner, Wels, was responsible for the organisation of traffic-flow around the AC/DC-concert in Wels an 22nd of May 2010, initiator and orderer was the LS-K Concert-Agency, Vienna, here in Wels represented by Mrs. Edtmeier und Mr. Hartmann.

Conclusion:  The flow-off of nearly 100.000 visitors started at 11 pm on 22nd, when the concert was finished, reached its peak at 1 am on 23rd and at 1.30 am normal traffic-conditions could be noticed, so the flow-off only took  two and a half hours and by that half an hour less than achieved.

VERKEHRSSICHERHEITSAUDIT - DI KLEINER ERSTER ZERTIFIZIERTER AUDITOR ÖSTERREICHS
  J. Kleiner, 16.10.2008

D: Dipl.-Ing. Joachim Kleiner ist seit 15.10.2008 erster und einziger unabhängiger, freiberuflich tätiger zertifizierter Verkehrssicherheitsauditor Österreichs und Bayerns und wird geführt als Auditor auf der BAST-Liste. Die im deutschen Sprachraum einzigartige Ausbildung wurde an der Bauhausuniversität Weimar im Jahr 2008 zurückgelegt, Vortragende waren neben Professor Branolte Professor Dr. Bark und zB Dr.-Ing. Lippold. 
Wir stellen unseren Kunden dieses großartige Wissen gerne zur Verfügung, für das Begutachten sicherheitsrelevanter Straßenentwürfe stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

Seien Sie sicher: Verkehrssicherheit  zum Wohl unserer Verkehrsteilnehmer ist planbar!

E: Civil engineer Joachim Kleiner is  first neutral, free-lancing accredited traffic - securitiy - auditor in Austria and Bavaria since 2008-10-15. 

 

SHARED SPACE - WAS IST DAS - WHAT'S MEANT BY 
  J. Kleiner, 09.11.2009

D: Shared Space, auf Deutsch "geteilter Raum", ist ein neuer Planungsansatz, der aus den nordischen Ländern allmählich bis zu uns in die Planungen einsickert. Er beschreibt das Planungsprinzip, nach dem der Straßenraum auf alle Verkehrsteilnehmer zur gleichberechtigten Nutzung freigegeben wird und in dem Kraftfahrzeuge nicht mehr bevorzugt werden. Fehlende Trennung zwischen Gehsteig und Fahrfläche, Tempo-30-Zone und die Rechtsregel sollten in diesen Planungen verwirklicht werden. Mit diesem Ansatz ist auch barrierefreies Bauen im öffentlichen Straßenraum problemlos möglich.
Gar so neu, wie es sich anhört, ist dieser Ansatz allerdings nicht: Die gute alte Verkehrsberuhigungsplanung kommt hier unter neuem Namen wieder zur Anwendung, offensichtlich müssen betagte Planungsregeln manchmal neu benannt werden, damit sie wieder frische Attraktivität erhalten.
Ein gutes Beispiel einer Shared-Space-Planung in Oberösterreich besteht zum Beispiel in Ottensheim - Linzerstraße (450 m lang, alles auf einer Ebene, eröffnet im August 2009) oder im Zentrum von Eferding zwischen Schieferplatz und Stadtplatz (Radverkehr und MIV auf einer Ebene, aber gegenläufige Einbahnrichtungen). Die oberösterreichischen Verkehrsbehörden, in diesen Fällen die Bezirkshauptmannschaft Linz Land, die Bezirkshauptmannschaft Eferding und das Land Oberösterreich mit seiner Verkehrsabteilung haben sich hier schon sehr früh als ausgesprochen aufgeschlossen und innovationsfreudig erwiesen.  
Angewendet werden sollte das Prinzip zumindest dann, wenn es geometrisch keine andere Möglichkeit zur Organisation der Verkehrsmittel des Umweltverbundes gibt, weil aufgeteilte Flächen zu viel Platz bräuchten.

E: Shared Space is a new planning principal, coming from the northern countries of Europe. Whenever the name sounds new in Upper Austria already exist some examples for shared - place - plannings , so for example in Ottensheim and in Eferding.

UNABHÄNGIGKEIT FÜR GEWERBE UND INDUSTRIE - UNSERE STÄRKE
  Aktualisiert 09.09.2009

D: Wir verstehen uns als Dienstleistungsunternehmen, das ausschließlich die Interessen unserer meist der Privatwirtschaft entstammenden Kunden vertritt und das ohne auf die oft wirtschaftsfremden Interessen der lokalen Verkehrspolitik Rücksicht nehmen zu müssen ausschließlich im Interesse seiner Auftraggeber tätig ist. Die hohe fachliche Kompetenz als gerichtlich zertifizierter Sachverständiger und zertifizierter Verkehrssicherheitsauditor verbunden mit 20-jähriger Berufserfahrung ermöglichen uns eine kompetente und klare Linie rein im Interesse unserer Kunden. 

E: TCK - Traffic Consulting Kleiner is an independent service agency for traffic consulting for public and private traffic projects, busy in Bavaria, Salzburg, Upper Austria an Lower Austria.

 

  SONDERNUTZUNGSVERTRÄGE - EIN RECHTSFREIER RAUM
von J. Kleiner am 09.09.2009

D: Bei der Anbindung von Gewerbe- und Industriebetrieben an Bundes- und Landesstraßen in Oberösterreich ist es Usus, sogenannte Sondernutzungsverträge von den "Anschlusswerbern" zu verlangen. Diese Sondernutzungsverträge basieren auf dem Bundesstraßengesetz und regeln Rechte und Pflichten zwischen dem Angeschlossenen und dem Betreiber der dienenden Straße.

Während in oberstgerichtlichen Entscheidungen zum Thema Gewerberecht und Verkehr die Pflichten des Konsenswerbers auf die direkt anrainenden Verkehrsflächen und auf bestehende Berechnungsrichtlinien und Normen beschränkt werden, geht der Straßenbetreiber im Sondernutzungsvertrag über diese Grenzen manchmal sachlich und räumlich hinaus. Außerhalb der oberstgerichtlichen Entscheidungen und außerhalb des Gewerberechts öffnet sich ein rechtsfreier Raum, der ohne jegliche Regeln dem persönlichen Gutdünken der einzelnen handelnden Personen überlassen ist.

Unser Vorschlag in diesem Zusammenhang: Ähnlich der Situation im Gewerberecht sollte auch in Sondernutzungsverträgen vermehrt auf die in Österreich geltenden Berechnungsrichtlinien RVS und Normen eingegangen werden: 

Hard Facts, die sich aus diesen Bestimmungen herleiten lassen, sind vom Konsenswerber zu tragen;
Soft Facts, die darüber hinaus gehen, sollten als im öffentlichen Interesse gelegen vom Vorschreibenden (Straßenerhalter) getragen werden.

Mit einer klaren Trennung in diese zwei Rubriken für die behördlichen Vorschreibungen könnten wir unseren Kunden Verhandlungsergebnisse wesentlich besser verständlich machen.

E: No translation, this is a special theme only in Austria. 
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