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AKTUELL - NEWS |
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Stand der Technik, umfassende Planung vom Verkehrsstrom bis zur
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AC/DC-Konzert in Wels am 22.5.2010 - Nachlese |
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J. Kleiner, 24.5.2010
D: Verkehrsplanung Kleiner war seit Jänner 2010 mit der
Planung der Verkehrsströme im Zusammenhang mit dem AC/DC-Konzert
beauftragt, Auftraggeber war der Veranstalter LS-K Konzertagentur
Wien, hier in Wels vertreten durch Frau Edtmeier und Herrn Hartmann.Kurz
zusammengefasst war es eine hochinteressante, spannende, wenngleich
manchmal nervenaufreibende Aufgabe und summa summarum ein Vergnügen,
mit einer derart geballten Ladung an professioneller Abwicklung
zusammenarbeiten zu dürfen. Das 95.000-Besucher-Konzert samt An- und Abreise
ist am
22.5. absolut reibungslos, ohne jeden Stau, ohne Verletzte, ohne
hängengebliebene Autos oder Busse, abgelaufen, einzig erwähnenswert
ist wirklich all das, was eben nicht passiert ist und doch hätte
passieren können.
Der Abfluss der Besucher und damit der kritischste aller
Verkehrsabläufe erreichte am 23.5. gegen 1 Uhr morgens seinen
Höhepunkt, ab 1.30 Uhr war die Entspannung der Situation an
Verkehrsdaten klar ablesbar und der Verkehrsfluss entspannte sich auf
ein unkritisches Maß. Das bedeutet, dass zwischen Konzertende um 23
Uhr und dem entspannten Abfluss von annähernd 100.000 Besuchern nicht
einmal 2,5 Stunden vergangen waren und damit aus Sicht aller
Verantwortlichen das gesetzte Ziel - maximal 3 Stunden - deutlich
unterschritten werden konnte.
Aus Sicht der Planung ist festzuhalten, dass die Verkehrsanlagen
der Stadt Wels mit ihrem leistungsfähigen Netz aus Autobahnen,
Bundes, Landes- und Stadtstraßen und Wirtschaftswegen absolut
imstande sind, noch erheblich mehr Verkehr abzuwickeln, für den
Flugplatz Wels wurden Organisationsabläufe entwickelt, die auch noch
größere Konzerte erlauben würden. Diese konnten nur entwickelt
werden, weil auch unübliche Verkehrsführungen durch Verordnungen des
BM VIT, der oberösterreichischen Landesregierung, der Stadt Wels und der BH Wels Land gemeinsam mit der
Nachbarstadt Marchtrenk verordnet werden konnten.
Als Verkehrsplaner, der am 22. auch für die Lenkung der
Verkehrsflüsse verantwortlich war, darf ich mich bei allen bedanken,
mit denen eine so gelungene Zusammenarbeit möglich war:
Autobahnpolizeiinspektion, Autobahnmeistereien Wels West und Ansfelden
(beide Asfinag), Bundespolizeikommandos Wels und Wels Land, Magistrat Wels,
Amt der oö. Landesregierung und BH Wels Land und der Vor-Ort-Organisation von Verkehr und
Parkplätzen durch weitere Auftragnehmer der LS-K, wie z.B. B.A.S., MK-Partner Veranstaltungsmanagement und
Gruber-Transporte aus Kematen am Innbach.
E: Traffic-Consulting Kleiner, Wels, was responsible for
the organisation of traffic-flow around the AC/DC-concert in Wels an
22nd of May 2010, initiator and orderer was the LS-K Concert-Agency,
Vienna, here in Wels represented by Mrs. Edtmeier und Mr. Hartmann.
Conclusion: The flow-off of nearly 100.000 visitors started
at 11 pm on 22nd, when the concert was finished, reached its peak at 1
am on 23rd and at 1.30 am normal traffic-conditions could be noticed,
so the flow-off only took two and a half hours and by that half
an hour less than achieved.
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VERKEHRSSICHERHEITSAUDIT - DI KLEINER ERSTER
ZERTIFIZIERTER AUDITOR ÖSTERREICHS |
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J. Kleiner, 16.10.2008
D: Dipl.-Ing. Joachim Kleiner ist seit 15.10.2008 erster und
einziger unabhängiger, freiberuflich tätiger zertifizierter
Verkehrssicherheitsauditor Österreichs und Bayerns und wird
geführt als Auditor auf der BAST-Liste.
Die im deutschen Sprachraum einzigartige Ausbildung wurde an der
Bauhausuniversität Weimar im Jahr 2008 zurückgelegt, Vortragende
waren neben Professor Branolte Professor Dr. Bark und zB Dr.-Ing.
Lippold.
Wir stellen unseren Kunden dieses großartige Wissen gerne zur
Verfügung, für das Begutachten sicherheitsrelevanter Straßenentwürfe
stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Seien Sie sicher: Verkehrssicherheit zum Wohl unserer
Verkehrsteilnehmer ist planbar!
E: Civil engineer Joachim Kleiner is first
neutral, free-lancing accredited traffic - securitiy - auditor in
Austria and Bavaria since 2008-10-15.
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SHARED SPACE - WAS IST DAS - WHAT'S MEANT BY |
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J. Kleiner, 09.11.2009
D: Shared Space, auf Deutsch "geteilter Raum", ist
ein neuer Planungsansatz, der aus den nordischen Ländern allmählich
bis zu uns in die Planungen einsickert. Er beschreibt das
Planungsprinzip, nach dem der Straßenraum auf alle Verkehrsteilnehmer
zur gleichberechtigten Nutzung freigegeben wird und in dem
Kraftfahrzeuge nicht mehr bevorzugt werden. Fehlende Trennung zwischen
Gehsteig und Fahrfläche, Tempo-30-Zone und die Rechtsregel sollten in
diesen Planungen verwirklicht werden. Mit diesem Ansatz ist
auch barrierefreies Bauen im öffentlichen Straßenraum problemlos
möglich.
Gar so neu, wie es sich anhört, ist dieser Ansatz allerdings nicht:
Die gute alte Verkehrsberuhigungsplanung kommt hier unter neuem Namen
wieder zur Anwendung, offensichtlich müssen betagte Planungsregeln
manchmal neu benannt werden, damit sie wieder frische
Attraktivität erhalten.
Ein gutes Beispiel einer Shared-Space-Planung in Oberösterreich
besteht zum Beispiel in Ottensheim
- Linzerstraße (450 m lang, alles auf einer Ebene, eröffnet im
August 2009) oder im Zentrum von
Eferding zwischen Schieferplatz und Stadtplatz (Radverkehr und MIV auf
einer Ebene, aber gegenläufige Einbahnrichtungen). Die
oberösterreichischen Verkehrsbehörden, in diesen Fällen die
Bezirkshauptmannschaft Linz Land, die Bezirkshauptmannschaft Eferding
und das Land Oberösterreich mit seiner Verkehrsabteilung haben sich
hier schon sehr früh als ausgesprochen aufgeschlossen und
innovationsfreudig erwiesen.
Angewendet werden sollte das Prinzip zumindest dann, wenn es
geometrisch keine andere Möglichkeit zur Organisation der
Verkehrsmittel des Umweltverbundes gibt, weil aufgeteilte Flächen zu
viel Platz bräuchten.E: Shared Space is a new planning
principal, coming from the northern countries of Europe. Whenever the
name sounds new in Upper Austria already exist some examples for
shared - place - plannings , so for example in Ottensheim
and in Eferding.
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UNABHÄNGIGKEIT FÜR GEWERBE UND INDUSTRIE -
UNSERE STÄRKE |
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Aktualisiert 09.09.2009
D: Wir verstehen uns als Dienstleistungsunternehmen, das
ausschließlich die Interessen unserer meist der Privatwirtschaft
entstammenden Kunden vertritt und das ohne auf die oft
wirtschaftsfremden Interessen der lokalen Verkehrspolitik Rücksicht
nehmen zu müssen ausschließlich im Interesse seiner Auftraggeber
tätig ist. Die hohe fachliche Kompetenz als gerichtlich zertifizierter
Sachverständiger und zertifizierter Verkehrssicherheitsauditor verbunden mit 20-jähriger Berufserfahrung ermöglichen uns eine
kompetente und klare Linie rein im Interesse unserer Kunden.
E: TCK - Traffic Consulting Kleiner is an independent service
agency for traffic consulting for public and private traffic projects,
busy in Bavaria, Salzburg, Upper Austria an Lower Austria.
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SONDERNUTZUNGSVERTRÄGE - EIN RECHTSFREIER RAUM |
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von J. Kleiner
am 09.09.2009
D: Bei der Anbindung von Gewerbe- und Industriebetrieben an Bundes- und Landesstraßen in Oberösterreich ist es Usus, sogenannte
Sondernutzungsverträge von den "Anschlusswerbern" zu verlangen. Diese Sondernutzungsverträge basieren auf dem
Bundesstraßengesetz und regeln Rechte und Pflichten zwischen dem Angeschlossenen und dem Betreiber der dienenden Straße.Während in
oberstgerichtlichen Entscheidungen zum Thema Gewerberecht und Verkehr die Pflichten des Konsenswerbers auf die direkt anrainenden
Verkehrsflächen und auf bestehende Berechnungsrichtlinien und Normen beschränkt werden, geht der Straßenbetreiber im
Sondernutzungsvertrag über diese Grenzen manchmal sachlich und räumlich hinaus. Außerhalb der oberstgerichtlichen Entscheidungen und
außerhalb des Gewerberechts öffnet sich ein rechtsfreier Raum, der ohne jegliche Regeln
dem persönlichen Gutdünken der einzelnen
handelnden Personen überlassen ist. Unser Vorschlag in diesem Zusammenhang: Ähnlich der Situation im Gewerberecht sollte auch in
Sondernutzungsverträgen vermehrt auf die in Österreich geltenden Berechnungsrichtlinien RVS und Normen eingegangen werden:
Hard Facts, die sich aus diesen Bestimmungen herleiten lassen, sind vom Konsenswerber zu tragen;
Soft Facts, die darüber hinaus gehen, sollten als im öffentlichen Interesse gelegen vom Vorschreibenden (Straßenerhalter)
getragen werden.
Mit einer klaren Trennung in diese zwei Rubriken für die
behördlichen Vorschreibungen könnten wir unseren Kunden Verhandlungsergebnisse wesentlich besser verständlich machen.
E: No translation, this is a special theme only in Austria.
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